Worüber spricht die Branche?

Weil wir alle wenig Zeit haben: Hier ein Überblick für Sie mit den wichtigsten Fakten und Fällen zur aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung. Tipps zu Veranstaltungen von PMP Paproth Metzler Partner finden Sie hier natürlich auch.

 

13. Februar 2018

Durchsetzung Mangelansprüche vor Abnahme nur mit schriftlicher Kündigungserklärung des Auftraggebers (BGH)

Gerichtsurteile Bauvertragsrecht

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2017 (Az.: VII ZR 65/14) sind Mangelansprüche vor Abnahme für den Auftraggeber künftig noch schwieriger durchzusetzen. Selbst im Falle der Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers ist nach VOB/B dem Auftragnehmer zuvor zu kündigen. Allein die Vorschussforderung für die Kosten der Selbstvornahme der Mangelbeseitigung durch den Auftraggeber reicht nach Auffassung des BGH nicht aus.

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