12. Juni 2019

HOAI: Ist das verbindliche Preisrecht der HOAI mit dem EU-Recht vereinbar? EuGH entscheidet am 04. Juli

Von Lutz Paproth – Gerichtsurteile Immobilienrecht Architektenrecht

Der EuGH wird am 04.07.2019 über die HOAI entscheiden. Das hat Prof. Dr. Heiko Fuchs von Kapellmann & Partner auf XING verlautbart. |

Hintergrund: Ist das verbindliche Preisrecht der HOAI mit dem EU-Recht vereinbar?

Zu dieser Frage läuft unter dem Az. C-377/17 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim EuGH in Luxemburg. Am 28.02.2018 hat Generalanwalt Maciej Szpunar seine Schlussanträge gestellt.

Ergebnis: Er hält die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für EU-rechtswidrig.

Über die Reichweite einer HOAI-ungünstigen Entscheidung des EuGH wird derzeit viel spekuliert. So vertritt das LG Baden-Baden (Beschluss vom 07.05.2019, Az. 3 O 221/18) die Meinung, dass Zivilprozesse, in denen die Mindest- und Höchstsätze streitentscheidend sind, bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Rs. C-137/18 ausgesetzt werden müssen. Das bedeutet in der Praxis: Jeder Auftraggeber, der mit Mindestsatzforderungen nach HOAI konfrontiert wird, wird sich auf die EU-Rechtswidrigkeit berufen. Der EuGH wird den Schlussanträgen des Generalanwalts voraussichtlich folgen. Nach den Ausführungen des Generalanwalts gibt es keine Möglichkeit europarechtskonformer "Mindest- und Höchstsätze", da es keine rechtfertigenden Ausnahmetatbestände gibt. Der HOAI-Verordnungsgeber wird daher keine Anpassungsfristen erhalten.

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