Worüber spricht die Branche?

Weil wir alle wenig Zeit haben: Hier ein Überblick für Sie mit den wichtigsten Fakten und Fällen zur aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung. Tipps zu Veranstaltungen von PMP Paproth Metzler Partner finden Sie hier natürlich auch.

 

10. Oktober 2018

Bauvertrag wegen Schwarzgeldabrede nichtig: Architekt haftet nicht für Überwachungsfehler! (LG Bonn)

Gerichtsurteile Bauvertragsrecht

Bei einer Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten haftet der Bauunternehmer im Innenverhältnis in der Regel allein. Stehen dem Bauherrn wegen eines nichtigen Vertrags mit dem Bauunternehmer (hier: Schwarzgeldabrede) keine Gewährleistungsansprüche gegen den Unternehmer zu, entfällt gem. § 242 BGB auch die Haftung des Architekten wegen einer Verletzung seiner Bauaufsicht.

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