Unsere Kompetenz

Architekten- und Ingenieurrecht

  • Beratung bei der Vertragsgestaltung
  • Beratung und Vertretung beim Vertragsabschluss
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen des Planers, insbesondere Honoraransprüche
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen des Auftraggebers, insbesondere Mängelansprüche
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