
Unsere Kompetenz
Architekten- und Ingenieurrecht
- Beratung bei der Vertragsgestaltung
- Beratung und Vertretung beim Vertragsabschluss
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen des Planers, insbesondere Honoraransprüche
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen des Auftraggebers, insbesondere Mängelansprüche