5. Mai 2017

Reform des Bauvertragsrechts am 04.05.2017 veröffentlicht

Von Daniel Altenburg – Immobilienrecht

Das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren“ ist im Bundesgesetzblatt (BGBl Teil I Nr. 23, S. 969) am 04.05.2017 veröffentlicht worden.

Mit dem Gesetz werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgenommen. Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 01.01.2018 in Kraft.

In der Begründung des Gesetzentwurfes vom 18.05.2016 (BT-Drucksache 18/8486) werden die wesentlichen Neuerungen aufgezeigt:

„Dem auf eine längere Erfüllungszeit angelegten Bauvertrag soll insbesondere durch folgende Regelungen Rechnung getragen werden: Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme sowie die Normierung einer Kündigung aus wichtigem Grund. Speziell für Bauverträge von Verbrauchern werden darüber hinaus Regelungen zur Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers, zur Pflicht der Parteien, eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen, zum Recht des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags und zur Einführung einer Obergrenze für Abschlagszahlungen vorgeschlagen. Mit Blick auf ihre Besonderheiten werden zudem einige Sonderregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge vorgeschlagen. Das Recht der Mängelhaftung wird an die Rechtsprechung des EuGH angepasst (Urteil vom 16. Juni 2011 – C 65/09 und C 87/09). Zur Verbesserung der Rechtssituation von Werkunternehmern, die mangelhaftes Baumaterial gekauft und im Rahmen eines Werkvertrags verbaut haben, sollen diese Regelungen darüber hinaus auch für Verträge zwischen Unternehmern gelten.“

Materialien zum Gesetzgebungsverfahren finden sich unter:

bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Reform_Bauvertragsrecht.html

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