31. Juli 2014

Mietpreisbremse kommt mit Ausnahme

Von Lutz Paproth – Immobilienrecht Mietrecht

Die Mietpreisbremse ist beschlossene Sache. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und die Fraktionsspitzen erzielten am Dienstagmorgen eine entsprechende Einigung, die Regelungen sollen in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Es gelten allerdings einige Ausnahmen.

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin bestätigte die Einigung. Damit dürfen Mieten in Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarktkünftig nur noch höchstens zehn Prozent höher als die ortsübliche Vergleichsmiete sein.

„Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Dazu soll die Mietpreisbremse einen Beitrag leisten“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas. 30- bis 40-prozentige Mietsteigerungen in einigen Ballungsgebieten seien „einfach inakzeptabel“.

Ausnahmen für Neubauten und Modernisierungen

Um Investitionen in den Wohnungsmarkt zu fördern, soll die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und umfassende Modernisierungen gelten – Letztere werden vor allem in deutschen Großstädten als „Luxussanierungen“ kritisiert. Ob die Mietpreisbremse ein Mittel gegen Gentrifizierung und Verdrängung sein kann,bleibt umstritten.

Außerdem soll bei Maklerkosten künftig das sogenannte Bestellerprinzip gelten, wie Maas weiter mitteilte. Danach gilt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat.

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