16. Mai 2017

BauGB-Novelle seit 13.05.2017 in Kraft

Von Daniel Altenburg – Immobilienrecht

Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenhalts in der Stadt“ ist zum 13.05.2017 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz ergibt sich eine Vielzahl von Änderungen im BauGB, die der Bundestag am 09.03.2017 beschlossen hat.
Ziel des Gesetzes ist die Erleichterung des Bauens in verdichteten städtischen Gebieten und die Anpassung des Städtebaurechts an die Vorgaben der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014.

Im Wesentlichen haben folgende Änderungen in das BauGB Eingang gefunden:

  • ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen werden ebenso im Internet veröffentlich (§ 4a Abs. 4 BauGB, Art. 6 Abs. 5 Richtlinie 2014/52/EU)
  • Ein neuer Gebietstyp, das sogenannte „Urbane Gebiet“, findet Eingang in das Bauplanungsrecht (§ 6a BauNVO). Darin können zukünftig in innerstädtischen Gebieten Wohn- und Gewerbenutzung stärker vermischt werden. Damit sollen mehr Wohnungen auf der gleichen Fläche wie bisher geschaffen werden.
  • Der Gesetzgeber schließt auch eine Regelungslücke. Ferienwohnungen sind mit nicht störenden Gewerbebetrieben und kleinen Beherbungsbetrieben nunmehr gleichgesetzt und in Wohngebieten ausdrücklich zulässig (§ 13a BauNVO)
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